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Qualifizierung – Freiwilligendienste aller Generationen
Qualifizierung ist ein zentraler Baustein und wichtiges Qualitätsmerkmal des neuen Formates „Freiwilligendienste aller Generationen“. Zielgruppen für eine Qualifizierung sind Freiwillige, Verantwortliche in den Engagement-Orten und Partner auf regionaler und kommunaler Ebene.
Die Qualifizierung ist gesetzlich im § 2 Abs. 1a SGB VII verankert. Das Profil der Freiwilligendienste aller Generationen sieht Qualifizierung für die Freiwilligen im Umfang von mindestens 60 Stunden pro Jahr vor. Freiwillige können zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen nicht verpflichtet werden (Ausnahme: Tätigkeit kann nur nach vorausgehender Qualifizierung aufgenommen und ausgeübt werden (Beispiel: Telefonseelsorge oder Sterbebegleitung)).
Im Mittelpunkt der Qualifizierungsmaßnahmen stehen die Freiwilligen selbst, aber auch die Fachkräfte und Schlüsselpersonen in Kommunen, Verbänden, und Einrichtungen können die Fortbildungsangebote nutzen.
Für die genannten Personenkreise wurden in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Bildungswerk (PBW) sogenannte Grundmodule entwickelt. Die Grundmodule können um weitere Wahl- oder Fachmodule ergänzt werden, die von den Trägern der Freiwilligendienste aller Generationen entwickelt und angeboten werden.
