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Ideen und Ziele
Ziel ist es, das spezifische Profil in die bestehenden Strukturen des Landesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagements sinnvoll einzubinden und diese dadurch zu ergänzen. Die Entwicklung von neuen bedarfsgerechten Projekten vor Ort zu begleiten und zu beraten und diese Form des ortsspezifischen Engagements nachhaltig kommunal zu etablieren.
Die Einsatzfelder können sehr unterschiedlich und vielfältig sein. Sie reichen von der Pflege, Bildung, Gesundheit, Sport, Schule bis hin zu relativ neuen Feldern wie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Umwelt- und Naturschutz und Kultur.
Wir wollen ehrenamtliche Strukturen weiter fördern und für die Freiwilligendienste aller Generationen bewusst Themenfelder suchen, wo Handlungsbedarf oder Defizite bestehen. So entstehen derzeit in ganz Baden-Württemberg neue packende Projekte.
Rahmenbedingungen
Das Profil der Freiwilligendienste aller Generationen:
- Einsatzdauer: Die Freiwilligen sind bei flexibler Zeiteinteilung ab 8 Stunden wöchentlich im Einsatz. Die Einsatzdauer beträgt mindestens 6 Monate.
- Vereinbarung: Es besteht eine hohe Verbindlichkeit durch feste, schriftliche Vereinbarungen zwischen den Freiwilligen, dem Träger des Projekts und der Einsatzstelle des Freiwilligen.
- Alter: Jede und Jeder kann einen Freiwilligendienst aller Generationen nach Erfüllung der Schulpflicht leisten.
- Träger: Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger sowie kirchlicher Zwecke oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts können Träger eines Freiwilligendienstes aller Generationen sein.
- Integraler Bestandteil des Programms ist die Qualifizierung: Die Trägerorganisation stellt die Qualifizierung der Freiwilligen und der sie anleitenden Fachkräfte sicher. Die Freiwilligen bekommen Fort- und Weiterbildung im Mindestumfang von durchschnittlich 60 Stunden pro Jahr.
- Kontinuierliche Begleitung: Der Träger sorgt für eine kontinuierliche Begleitung der Freiwilligen durch das kompetente Personal der Organisation.
- Gesetzliche Unfallversicherung: Für die Freiwilligen besteht Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, § 2 Abs. 1a SGB VII. Die schriftlichen Vereinbarungen sind Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz.
- Haftpflichtversicherung: Der Träger muss die Haftpflichtversicherung der Freiwilligen sicherstellen. Für Freiwillige, die nicht für einen bestimmten Träger aktiv werden, treten die Sammelhaftpflichtversicherungen der Länder ein.
