Der Versicherungsschutz für die Freiwilligen in den Freiwilligendiensten aller Generationen ist unabhängig vom Einsatfeld und der Prüfung, ob einer der sonstigen Versicherungstatbestände zugunsten des ehrenamtlichen Engagements erfüllt ist, gewährleistet.

Das Versicherungsverhältnis in der gesetzlichen Unfallversicherung entsteht für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Freiwilligendienste aller Generationen kraft Gesetzes. Die Freiwilligen sind beitragsfrei versichert, wenn alle Voraussetzungen der Freiwilligendienste aller Generationen erfüllt sind. Um den Versicherungsschutz für Freiwillige zu gewährleisten, muss der Träger sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden (Anmeldegrund: § 2 Abs. 1 a SGB VII). Nach der Anmeldung erfragen die Unfallversicherungsträger die notwendigen Informationen.

Die Feststellung, welcher Unfallversicherungsträger für bestimmte Tätigkeitsfelder bürgerschaftlichen Engagements zuständig ist, richtet sich in aller Regel nach der Art des Aufgabenbereichts sowie der Organisations-/ Rechtsform des durchführenden Unternehmens.

 

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